TIPP


Arbeitsrechtliche Streitigkeiten wie beispielsweise um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeitverkürzung oder Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen, berühren oft auch sozialrechtliche Fragen. Das ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Anwältin Susette Jörk, die Sie auch im Sozialrecht berät und unterstützt. Übrigens, zu Dienstverträgen für Selbständige beraten wir Sie auch, das fällt unter Vertragsrecht.

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsleben ausbalancieren

Arbeitsrecht umfasst alle Streitigkeiten, die in Arbeitsverhältnissen entstehen. Das kann Lohnzahlungen, Abmahnungen oder Kündigungen betreffen, aber auch Versetzungsklauseln, Zuweisung von Tätigkeiten und Mobbing. Ebenso ist der Schutz von Arbeitsverhältnissen beispielsweise bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder in Elternzeit Gegenstand des Arbeitsrechts. Im Anwältinnenbüro ist Susette Jörk als Fachanwältin für Arbeitsrecht darauf spezialisiert und vertritt sowohl ArbeitnehmerInnen als auch Unternehmen.

Das A und O, der Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge bilden die Grundlage von Arbeitsverhältnissen. Wir entwerfen und überprüfen Verträge für Sie. Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn, setzen wir uns für Sie mit der Gegenseite auseinander.

Nutzen des Rechtsstreits abwägen

Jeder juristische Streit belastet das Arbeitsverhältnis. Deshalb bemühen wir uns darum, zusammen mit Ihnen und der Gegenseite behutsame Lösungen zu finden. Lässt sich die Auseinandersetzung jedoch nicht einvernehmlich klären, vertreten wir Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Aktuell: Equal Pay – Sieg vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht!

Susette Jörk: „Lohngleichheit ist nicht verhandelbar!“

Jahrelang hat Susette Jörk für eine Mandantin gestritten, die zeitweise 1000,- Euro Lohn weniger als ihr männlicher Kollege erhielt, und das bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit. Nun hat die Arbeitsrechts-Expertin des Anwältinnenbüros Leipzig ein wegweisendes Urteil erzielt. Das Bundesarbeitsgericht spricht der Klägerin 14.500 Euro Lohndifferenz und eine Entschädigung in Höhe von 2000,- Euro zu.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt urteilt: Wenn Frauen und Männer wie im verhandelten Fall bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, begründe das die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts. Dass der Kollege besser verhandelt hätte, ist kein objektiver Grund für besseren Lohn.

Das ist ein weg-weisendes Urteil, das die Lohngerechtigkeit für viele arbeitende Frauen erhöhen kann. Denn wenn ein Mann nur deshalb höheren Lohn für gleiche Arbeit erhält, weil er besser verhandelt hat, müssen Arbeitgeber*innen gleichermaßen qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterinnen dasselbe zahlen.

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