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Trennung mit Folgen

Wie soll ich ohne Einkommen und Unterhalt auskommen? Wie kann ich meinen Expartner der Wohnung verweisen? Wie schütze ich mich vor Stalking?

Trennung und Scheidung werfen existentielle Fragen auf. Da unsere Kanzlei verschiedene Rechtsgebiete bearbeitet, unterstützen wir Sie auch bei sozialrechtlichen, mietrechtlichen oder strafrechtlichen Trennungsfolgen.

Übrigens können viele Auseinandersetzungen um Partnerschaft, Scheidung oder Sorgerecht auch einvernehmlich gelöst werden, durch Mediation. Das schont den Geldbeutel und die Nerven. Sprechen Sie uns an!

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Hilfe in jeder Beziehung

Vom ersten Date bis zur Scheidung, von Vaterschaftstest bis zur Patientenverfügung, von Hausfrauenehe bis zur homosexuellen Partnerschaft – Familienanwältinnen lösen Beziehungsstreitigkeiten. Im Anwältinnenbüro arbeiten Ina Feige und Nadine Maiwald als Fachanwältinnen auf diesem Gebiet. Schwerpunkt der Arbeit sind Trennungen und Scheidungen.

Trennung mit Folgen

Geht eine Beziehung zu Bruch, muss das Leben neu geordnet werden. Wer behält die Wohnung? Was geschieht mit gemeinsamen Versicherungen? Werden Schulden des Partners auch zu meinen? Was ist ein Zugewinnausgleich? Wer versorgt die Kinder?

Wir beraten Sie, damit Sie nicht benachteiligt werden. Wir klären, wie Immobilien, Geschäfte oder anderes Vermögen in Ihrem Sinne genutzt, verkauft oder verwertet werden können. Auch steuerrechtliche und erbrechtliche Folgen der Trennung regeln wir für Sie. Kommen Sie deshalb am Besten so früh wie möglich zu uns.

Scheidung mit Köpfchen

Auch im eigentlichen Scheidungsverfahren stehen wir Ihnen zur Seite. Wir besprechen mit Ihnen den richtigen Zeitpunkt für die Scheidung, denn jetzt ergeben sich Konsequenzen für Erb- und Rentenansprüche. Wir prüfen, ob Sie Teile der Rentenensprüche ihres ehemaligen Partners fordern können, ein sogenannter Versorgungsausgleich.

Kinder zwischen den Fronten

Wo soll mein Kind leben? Darf ich mit meiner Tochter in den Urlaub fliegen? Wie oft kann ich meinen Sohn besuchen? Worüber darf ich überhaupt alleine entscheiden? Der Umgang mit den Kindern und das Sorgerecht sollten nach Trennung oder Scheidung geregelt werden. Sind gemeinsame Entscheidungen zum Wohle des Kindes unmöglich, kommt für Sie eventuell das alleinige Sorgerecht in Frage.

Vorwürfe: „Kuckuckskind“ und „Rabenmutter“

Manchmal wird mit harten Bandagen um die Kinder gekämpft. Wir bewahren Sie vor Unterstellungen und verfechten Ihre Positionen gegenüber Ihrem Expartner. Wenn sich keine einvernehmliche Lösung findet, vertreten wir Sie im Verfahren vor dem Familiengericht.

Unterhalt für Kind und Kegel

Ihre Kinder können Unterhaltszahlungen erwarten. Auch für Sie kommt eventuell ein sogenannter Trennungsunterhalt (oder auch Ehegattenunterhalt) in Betracht. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch. Genauso helfen wir Ihnen, unberechtigte Forderungen gegen Sie abzuwehren.

Wer wird vertreten?

Im Familienrecht vertreten wir ausschließlich Frauen und Kinder.