TIPP


Folgen der Gewalt
Häusliche Gewalt und Stalking können sowohl strafrechtliche als auch familien- und sozialrechtliche Folgen verursachen. Unter dem Menüpunkt „Hilfe bei Rechtsfragen“ finden Sie Informationen zu diesen Rechtsgebieten. Im Service-Bereich bieten wir Ihnen Adressen und Kontakte für den Gewaltschutz. Außerdem können Sie dort einen Radiobeitrag mit Anwältin Nadine Maiwald zu diesem Thema hören.

Links


Strafrecht
Familienrecht
Sozialrecht
Service

Schutz vor Gewalt

Das Anwältinnenbüro bietet juristische Hilfe, damit Sie sich vor Angriffen schützen können, und damit Gewalt bestraft wird. Schwerpunkt der Arbeit ist der Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking. Ausschließlich Frauen und Kinder werden von den Anwältinnen vertreten.

Was bedeutet häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist vielgestaltig: Schimpfworte, beleidigende Gesten, Drohungen, körperliche Angriffe, Vergewaltigung oder Missbrauch. Betroffenen Frauen und Kindern fällt es manchmal schwer, häusliche Vorgänge als „Gewalt“ zu definieren. Vertrauen Sie sich uns an, damit wir Ihnen dabei beratend zur Seite stehen können.

Kurzfristig: Häuslicher Gewalt ein Ende setzen

Egal, ob Sie jahrelang Gewalt erfahren haben, oder ihr unvermittelt ausgesetzt waren – Sie müssen nicht mit Gewalt leben! Es gibt mit dem Gewaltschutzgesetz ein geeignetes Mittel, um Sie kurzfristig zu schützen. Wir können den Täter durch einen Antrag vor Gericht von der Wohnung wegverweisen lassen. Außerdem kann ihn ein Kontakt- und Annäherungsverbot von Ihnen fernhalten. Das verschafft Zeit, um die nächsten Schritte zu planen.

Langfristig: Familienstruktur ändern

Wollen Sie häuslicher Gewalt entgehen, müssen Sie wahrscheinlich die Zusammensetzung Ihrer Familie und Ihre Lebensverhältnisse ändern. Hierbei stehen Ihnen die spezialisierten Anwältinnen unseres Büros zur Seite: Wie Sie für Einkommen, Unterhalt, Mietzahlungen, Umzugskosten oder andere Ausgaben sorgen können, klärt die Sozialrechtlerin. Wenn Sie befürchten, dass Ihnen die Kinder weggenommen werden, finden Sie Unterstützung bei den Familienanwältinnen. Und unsere Strafrechtsanwältin kann prüfen, ob sich für den Täter wegen der häuslichen Gewalt strafrechtliche Folgen ergeben können.

Gut aufgehoben im Netzwerk

Für Gewaltschutz arbeiten wir in einem Netzwerk mit vielen ExpertInnen zusammen. Dazu gehören beispielsweise PolizistInnen, BeraterInnen, SozialpädagogInnen und eine auf frühzeitige Sicherung von Beweisen spezialisierte Rechtsmedizinerin. Müssen Sie vor Gewalt fliehen, bietet das Erste Autonome Frauenhaus Leipzig sichere Plätze.

Was ist Stalking?

Der Begriff "Stalking" ist vom englischen "to stalk" abgeleitet und heißt "belästigen/ belauern". Häufig stalken ExpartnerInnen, aber auch ArbeitskollegInnen, Internetbekanntschaften oder schlicht Unbekannte können einer Person hartnäckig nachstellen.

Wann wird aus Zuwendung Stalking?

Sind 10 empfangene SMS am Tag zumutbar? Wie schlimm sind ungewollte Geschenke? Darf ich meinem Expartner tatsächlich das geforderte Gespräch verweigern?

Es ist schwer, die Grenze zwischen Zuwendung und Belästigung zu ziehen, zumal wenn eine Beziehung zum Stalker oder zur Stalkerin bestand. Doch das permanente Nachstellen schränkt Ihre Freiheit ein, macht Angst und raubt Lebensqualität. Stalking kann Monate dauern, im Schnitt sogar bis zu anderthalb Jahren. Es lohnt sich also, rechtzeitig Beistand zu suchen.

Wie wird Stalking begegnet?

Wir beraten Sie dabei, wie Sie der stalkenden Person entgegentreten, damit Ihr „Nein!“ auch wahrgenommen wird. Juristisch können wir Sie mit einem Kontakt- und Näherungsverbot schützen. Lässt sich das Stalking so nicht beenden, wägen wir strafrechtliche Konsequenzen ab und vertreten Sie vor Gericht.